Ferienparadies Schwarzwälder Hof

Lieber Campinggast , herzlich willkommen auf unserem Platz ! Wir freuen uns über Ihren Besuch. Unsere Mitarbeiter werden sich alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit Ihr Aufenthalt reibungslos abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten: 01. Melden Sie sich bei Ankunft bitte gleich bei der Rezeption an, auch dann, wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten. 02. Für das Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Wohn- wagen und Zelten folgen Sie bitte den Weisungen der Verwaltung. 03. Die Platzgröße ist so zu wählen, dass alle Fahr- zeuge darauf Platz finden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Parkgebühr von 4,– € pro Fahrzeug und Tag berechnet. 04. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stell- plätze einzufrieden. Bitte achten Sie auch darauf, daß niemand durch Zeltpflöcke,- schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird. 05. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie, sie vorgefunden haben. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Er- wachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Für Abfälle sind die verschiedenen Abfallbehälter da. 06. Hunde dürfen auf dem Platz nicht frei herumlaufen. Bitten achten Sie darauf, daß das Camping- gelände durch Tiere nicht verunreinigt wird. Wir bitten Sie, freilaufende Tiere nicht zu füttern. 07. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, offenes Feuer nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen zu machen. 08. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste, und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, daß Sie andere nicht stören. Während der Ruhezeiten sollten auch laute Gespräche vermieden werden. Die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. In dieser Zeit herrscht Fahrverbot. 09. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schrittempo fahren. 10. Die Abreise sollte bis vor 11:30 Uhr erfolgen. Bitte hinterlassen Sie einen sauberen Stellplatz. 11. Die Verwaltung ist berechtigt das Hausrecht aus zuüben, d.h. sie kann dieAufnahme von Personen verweigern, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich erscheint. Gesamtherstellung: Vetterer-Medien, Seelbach Anzeigen und Gestaltung: Vetterer-Medien 7. Auflage • September 2020 Druck: WEMAPRINT Stefan Thrun, 77743 Neuried Nachdruck – auch auszugsweise – nur nach schriftlicher Genehmiging des Herstellers Hinweis zur Bewertung finden Sie unter: www.google.de Campingplatzordnung 29

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